Ein weiteres Telepflege-Projekt in Sachsen-Anhalt scheitert dieser Tage an der Unmöglichkeit, gesetzliche Vorgaben mit existierender Technologie bedienen zu können: Ein Ärztenetzwerk im Bördekreis hat der Volksstimme zufolge nach eingehender Beschäftigung mit dem Arzneimittelgesetz (AMG) ein durchaus vielversprechendes Teleconsulting-Projekt zur Unterstützung der Grundversorgung im ländlichen Raum wieder abgebrochen. Die Grundidee des Netzwerks weist dabei durchaus interessante Bezüge zu auch von uns verfolgten Projektideen auf:
“Zu bestimmten Sprechzeiten wäre eine Krankenschwester [in geeigneten Räumen im kleinen Ortsteil Ebendorf] vor Ort gewesen, die die Vitalparameter wie den Blutdruck und den Blutzuckerwert erfasst und mittels moderner Medien dem Arzt übermittelt hätte. Für akute Notfälle sei die telemedizinische Versorgung jedoch nicht gedacht gewesen, sondern nur für Dauerverordnungen, erklärte Ulrich Korn, Vorsitzender des Gesundheitsnetzwerkes, im April.”
Gescheitert ist das Vorhaben letztendlich daran, dass Ärzte dem AMG zufolge nach wie vor keine Verordnungen (auch keine Neuausstellung von Dauerverordnungen z.B. für Diabetiker/innen) vornehmen dürfen, ohne die Patienten/innen persönlich in Augenschein genommen zu haben. Hier sollte (und wird) der Gesetzgeber noch Abhilfe schaffen, um engagierten Ärztinnen und Ärzten die schwieriger werdende Versorgung im ländlichen Raum zu erleichtern.